Die Bedeutung der erneuerbaren Energien nimmt in Deutschland stetig zu. Laut dem Statischen Bundesamt sind inzwischen über 2.6 Mio. Solaranlagen deutschlandweit installiert. Im Jahr 2022 wurden durch Photovoltaikanlagen 57,6 Terawattstunden Strom produziert. Im ersten Quartal 2023 sind 7,65 Terawattstunden Strom durch diese Anlagen produziert worden.
In Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg ist die Installation einer Photovoltaikanlage für Neubauten bereits gesetzlich vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hessen ist eine solche Pflicht ab dem Jahr 2025 vorgesehen.
Photovoltaikanlagen sind nicht obligatorisch über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Vorhandene Photovoltaikanlagen müssen von daher dem Gebäudeversicherer gemeldet werden, damit eine Anpassung der Versicherungssumme vorgenommen werden kann. In diesem Fall ist die Photovoltaikanlage gegen die in der Gebäudeversicherung vereinbarten Gefahren versichert. Dies sind in der Regel die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und ggfs. die Elementarschäden.
Damit Sie Ihre Photovoltaikanlage vollständig absichern können, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung:
Die Photovoltaikversicherung übernimmt die finanziellen Folgen eines Schadens, wenn er beispielsweise aus folgenden Gründen entstanden ist:
Im Rahmen dieser Police sind alle Teile versichert, die zur Anlage gehören. Hierzu gehören:
Darüber hinaus besteht für den Versicherungsnehmer die Option weitere Gefahren wie u.a. Bedienfehler, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler, Grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern.
Wie bei fast allen Versicherungen gibt es auch in dieser Sparte einige Fälle, die nicht vom Versicherungsunternehmen ersetzt werden. Die nachfolgende Aufzählung stellt hierfür einige Beispiele dar:
Im Rahmen der Photovoltaikzusatzdeckung übernimmt der Versicherer alle Kosten, damit die Anlage wiederhergestellt werden kann. Hierzu zählen Reparaturkosten, Montage, Wiederherstellung der Software etc. Sollte ein Totalschaden an der Anlage festgestellt werden, erhält der Versicherungsnehmer den Neuwert der Photovoltaikanlage.
Außerdem sollten folgende Kostenpositionen mitversichert sein:
Bereits vor dem Kauf kommt der Auswahl des Lieferanten eine zentrale zu. Dieser sollte über alle erforderlichen Sach- und Fachkundenachweise verfügen. Falls die errichtende Firma die geforderten Qualifikationen nicht nachweisen kann, könnte es in einem Schadenfall zu Regressansprüchen seitens der Versicherungsgesellschaft führen. Der Versicherungsnehmer muss seine Photovoltaikanlage regelmäßig überprüfen und warten lassen. In diesem Zusammenhang sollte er die vom Hersteller vorgebeben Intervalle auf jeden Fall einhalten. Außerdem sollte der VN die Daten und Programme für die Anlage aufbewahren, die ihm der Lieferant zur Verfügung gestellt hat. Damit der Versicherer im Schadenfall einen möglichen Ertragsausfall ermitteln kann, sollten ebenfalls die Verträge über die Stromlieferung sowie die Abrechnungen der letzten Jahre vorhanden sein.
Sollte infolge eines Schadens die Stromproduktion ausfallen, entsteht dem Besitzer der Photovoltaikanlage ein finanzieller Verlust. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt darauf achten, dass ein möglicher Ertragsausfall Bestandteil Ihrer Police ist. In diesem Fall übernimmt Ihr Versicherungspartner die finanziellen Folgen, die Ihnen entstehen, weil Ihnen die Einspeisevergütung während des Schadens wegfällt. Außerdem werden Immobilien-besitzern die Mehrkosten erstattet, die für den Strombezug für den Eigenbedarf über einen externen Lieferanten entstehen.