Spätestens dann, wenn eine Immobilie finanziert wird, taucht der Begriff Sachwert auf. Mit dieser Bezeichnung wird der Gesamtwert bzw. der materielle Wert einer Immobilie erfasst. Hierbei fließen der Gebäudewert, der Bodenwert und der bauliche Wert der Außenanlagen mit hinein. Banken ermitteln den Sachwert, um ein Immobilien-Darlehen beurteilen zu können. Dabei wird das sogenannte Sachwertverfahren angewendet, welches überwiegend bei selbstgenutzten Immobilien zum Einsatz kommt. Bei Anlageobjekten hingegen kommt in der Regel das Ertragswertverfahren zur Anwendung.
Wie ein Sachwert berechnet wird, ist genau im sogenannten Sachwertverfahren geregelt. Während beim Grundstück der Bodenwert angesetzt wird, der von der Stadt oder Gemeinde jährlich festgesetzt wird, ist für die Feststellung des Sachwertes von Gebäuden ein Sachverständiger erforderlich. Bei bestehenden Gebäuden werden die Herstellungskosten herangezogen, die zum Zeitpunkt des Baus gültig waren. Abschläge gibt es für das Alter und den aktuellen Zustand. Einen sehr großen Einfluss auf die Feststellung des Sachwerts hat der Gebäuderauminhalt, der in Kubikmetern angegeben wird. Denn der Gebäude-Herstellungswert wird durch eine Multiplikation von Normalherstellungskosten im Vergleich mit ähnlichen Gebäuden errechnet. Bild: © istock.com/monkeybusinessimages