Sowohl beim Rauchen als auch beim Dampfen stellt sich am Arbeitsplatz die Frage nach der Rechtslage – und nicht nur diese. Während die Antwort beim Rauchen inzwischen sehr eindeutig ausfällt, sieht es bei der E-Zigarette komplexer aus.
Rauchen ist in geschlossenen Räumen seit Jahren verboten; private Räumlichkeiten sind die Ausnahme, die den Arbeitsplatz jedoch nicht betrifft. Ob im Büro, in der Gastronomie oder in öffentlichen Gebäuden wie Flughäfen oder Bahnhöfen, wurde die Zigarette mit dem Verbot effektiv zurückgedrängt. Da Verstöße streng geahndet werden, scheint sich der größte Teil der Raucher daran zu halten.
Das Gerät spielt dabei übrigens keine Rolle, denn die Technik dahinter ist stets dieselbe. Dampfer dürfen sich also ohne Bedenken im wachsenden Sortiment bedienen und können sich dabei stets auf den rechtlichen Hintergrund verlassen.
Die rechtliche Situation ist damit klar, allerdings geht es am Arbeitsplatz auch um das Zwischenmenschliche. Da die E-Zigarette für viele Menschen immer noch Neuland ist und von Außenstehenden oft unter dasselbe Tabu wie das Rauchen fällt, kann es hier zu Klärungsbedarf kommen. Oft reicht jedoch eine praktische Vorführung, um die Bedenken zu beseitigen.
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