Mit seinem heute veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Mietendeckel in Berlin für nichtig erklärt, weil dem Land dafür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Die Begründung des höchsten deutschen Gerichtes: Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Auf diesem Gebiet sind die Länder zur Gesetzgebung nur befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da der Berliner Mietendeckel ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
Hans-Joachim Beck, ehm. Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin und heute Rechtsexperte beim Immobilienverband IVD, kommentiert dies so: „Jeder Jurist dürfte aufatmen, unabhängig davon, wie er politisch zu der Entwicklung der Mieten in Berlin steht. Denn damit hat das BVerfG mit klaren Worten der eigentlich sehr eindeutigen Rechtslage des Grundgesetzes Geltung verschafft und allen Versuchen eine Absage erteilt, die Regelungen zu verbiegen, nur um zu einem politisch gewünschten Ergebnis zu gelangen. Im Nachhinein ist man entsetzt, wie viele Juristen und teilweise sogar Richter sich dazu hergegeben haben, durch wortreiche Kunststücke die Rechtslage so sehr zu verunklaren, dass das Gegenteil dessen herauskam, was eigentlich offensichtlich ist.“
Politische Bewertung
Man muss es klar sagen: Rot-rot-grün bedeutet Verfassungsbruch. Das sollte jeder im Auge behalten, weil die reale Gefahr einer Grün-rot-roten Regierung nach den Bundestagswahlen besteht. Es ist nicht das erste Mal, dass Rot-rot-grün die Verfassung gebrochen hat, weil für diese drei Parteien die egalitäre Ideologie über dem Recht und dem Grundgesetz steht. Ein weiteres Beispiel sind die sogenannten Paritätsgesetze mit Zwangsquoten, die in Thüringen und Brandenburg beschlossen – und von den Landesverfassungsgerichten gekippt wurden. Im Fall des Mietendeckels war es glasklar, dass das Gesetz schon deshalb verfassungswidrig ist, weil eben die Gesetzgebungskompetenz beim Bund und nicht beim Land liegt. Rot-rot-grün hat in diesem Fall vorsätzlich Recht gebrochen. Das ist ein Riesenskandal – der jedoch mit Sicherheit von den Medien nicht als solcher dargestellt wird.
Aber Vorsicht: Wenn Grün-rot-rot nach den Bundestagswahlen an die Macht kommen sollte, dann haben sie die Möglichkeit, einen Mietendeckel bundesweit einzuführen. Alle drei Parteien, SPD, Grüne und Linke, haben das schon angekündigt. Vermutlich wird dieser Mietendeckel nicht ganz so krass ausfallen wie in Berlin (wo Vermieter sogar gezwungen wurden, vertraglich vereinbarte Mieten wieder abzusenken), aber mit Sicherheit würde eine Regierung von Grünen, SPD und Linken einen bundesweiten Mietendeckel beschließen.
Danke an Marco Buschmann
Es ist vor allem der Initiative eines Mannes zu verdanken, dass das Gesetz gekippt wurde: Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass Abgeordnete der FDP dagegen klagen. Und er hat Abgeordnete der CDU/CSU überzeugt, mitzumachen, was nicht ganz einfach war. Denn die Union hat immer Angst, als „Vermieter-Partei“ dazustehen und hat ja deshalb auch die Mietenbremse – und ihre Verschärfung und Verlängerung – beschlossen. Es war eine tolle Leistung von Buschmann, 284 Abgeordnete ins Boot zu holen. Auch derjenige, der sonst der FDP kritisch gegenübersteht, sollte diesmal „Danke“ sagen. Denn ohne dieses abstrakte Normenkontrollverfahren hätte es sehr viel länger gedauert, bis Karlsruhe das Gesetz irgendwann gekippt hätte.
Mieter sind die Opfer des Verfassungsbruchs
Da der Mietendeckel von Anfang an unwirksam ist, sind die Vorschriften des BGB in Kraft geblieben. Soweit Vermieter die Miete zum 1. März 2020 auf die Stichtagsmiete zum 18.6.2019 abgesenkt haben und soweit sie die Miete zum 1. Dezember 2021 (oder zum 23.11.2021) auf die Kappungsgrenze abgesenkt haben, müssen die Mieter die Miete nachzahlen. Vermieter sollten jedoch auf die Situation der Mieter Rücksicht nehmen und ihre Mieter darüber informieren, dass sie zum nächsten Fälligkeitstermin wieder die vertraglich vereinbarte Miete zahlen müssen und ihnen den Betrag nennen, den sie nachzahlen müssen. Für die Nachzahlung sollten Vermieter ihren Mietern eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen einräumen. Da es nicht die Schuld der Mieter ist, habe ich meinen Verwalter heute angewiesen, meinen Mietern eine Frist von einem Jahr einzuräumen. Es wäre schön, wenn andere Vermieter – sofern sie sich das leisten können – dies auch tun.
Hans-Joachim Beck meint: „Der Senat von Berlin ist moralisch verpflichtet, allen Mietern, die Schwierigkeiten haben, diese Nachzahlung fristgerecht zu leisten, einen entsprechenden Betrag zur Verfügung zu stellen. Denn nicht die Mieter, sondern der Senat von Berlin ist schuld an den Problemen, weil er sich ‚mutig’ über die Rechtslage hinweggesetzt und ein Chaos angerichtet hat.“
Autor: Dr. Dr. Rainer Zitelmann