Ein Gastbeitrag von Thomas Hennings
Es wird schon alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird« – genauso reagieren Menschen, wenn sie das erste Mal mit dem Thema und Auswirkungen des zukünftigen EU-Vermögensregisters ab 2025 konfrontiert werden. Die EU-Kommission stellte bereits 2021 die ersten Ausführungen vor, vordergründig geht es um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierungen. Ist das allein die Begründung für solch ein Mammutkontrollprojekt? Wohl eher nicht.
Diese Werte müssen die Anleger bald offenlegen
Das EU-Vermögensregister wird ab 2025 der EU-Behörde AMLA (kurz für: Anti-Money Laundering Authority mit Sitz in Frankfurt a.M.) zugehörig sein. Hier geht es um das wirtschaftliche Eigentum von EU-Bürgern, erfasst werden dann alle Vermögenswerte ab 200.000 Euro, so die noch aktuelle Größenordnung. Wer also Vermögen von mehr als 200.000 Euro besitzt, muss alle, auch Auslandsvermögen, ausnahmslos offenlegen, wie zum Beispiel: Immobilien im In- und Ausland, jegliche Kontenguthaben, Bargeld, Sparguthaben, Festgelder, Aktien, Edelmetalle und wertvolle Uhren-, Auto- und Oldtimersammlungen, sowie auch Wertgegenstände wie Booten, Yachten, Kunstgegenständen und vieles mehr.
Den gesamten Gastbeitrag »Ein Sachwertkonzept als Sicherheitsanker: Die Folgen des neuen EU-Vermögensregisters« und weitere spannende Texte lesen Sie im aktuellen Sachwert Magazin 04/24 -> LINK