Die BWF-Stiftung aus Berlin drehte Anlegern gefälschte Goldbarren an. Den Kunden wurden Verträge mit Laufzeiten von zwei, vier oder Jahren mit Zuwachsraten zwischen 5 und 7,5 Prozent versprochen. Über 6.000 Anleger investierten insgesamt 57 Millionen Euro und hofften darauf, eine gute Alternative für ihr Erspartes zu suchen. Zu Zeiten von Niedrigzinsen und dem schwachen Euro suchen vor allem auch Kleinanleger nach sicheren Investments. Gold gilt seit vielen Jahren als „sicherer Hafen“.
Mit den Worten „Die Geschichte des Papiergeldes ist leider immer wieder auch eine Geschichte der Geldentwertung“ lockten sie ahnungslose Kunden. Zudem versprach die Stiftung einen garantierten Rückkaufpreis und satte Rendite. Bereits im Dezember 2014 warnte die Stiftung Warentest vor dem dubiosen Angebot. So kritisierte sie, dass die BWF keinen Rückkaufpreis garantieren könne, weil es sich um eine nicht selbständige Stiftung handle. Es sei zudem für die Stiftung Warentest fraglich gewesen, ob das Angebot nicht als Einlagengeschäft eingestuft werden sollte. Dafür müsse eine spezielle Erlaubnis notwendig sein, ohne welche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Rückabwicklung nicht anordnen könnte.
Glücklicherweise ging eine anonyme Anzeige bei der Bundesanstalt, der BaFin, ein. Im Februar durchsuchte die Polizei die Geschäftsräume von BWF und stellten vier Tonnen Gold sicher. Der Vorwurf lautet nun unerlaubte Bankgeschäfte, Untreue und gewerbsmäßiger Anlagenbetrug. Das brisante: Das Gold, was in den Räumen der Stiftung gefunden wurde, ist gar kein echtes, sondern „goldfarbene Gegenstände aus Metall“. Wenn es sich um reines Gold handeln würde, hätte dies einen Wert von ca. 140 Millionen Euro. Das Landeskriminalamt Berlin stellte nun fest, dass die BWF Kundengelder in zweistelliger Millionenhöhe nicht zum Ankauf von physischem Geld benutzt wurden. Das Verfahren wird weiter laufen und weitere Prüfungen des Falschgoldes folgen.
Sollten sich Vorwürfe als richtig herausstellen, wäre das einer der größten Finanzskandale in Deutschland. Der Trägerverein, der Bund Deutscher Treuhand-Stiftungen, musste nun Insolvenz melden. Die betrogenen Kunden könnten ihr Geld vielleicht nie wieder sehen, denn wenn das Vermögen des Vereins nicht reichen sollte, können nicht alle Entschädigungen abgedeckt werden.
Wer betroffen ist, soll sich auf www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung über den neuesten Ermittlungsstand informieren. Zudem sollte man sich informieren, ob die Versicherung des Anlagenvermittlers den Schaden tragen würde, rät der Insolvenzverwalter.
Was kann man als Anleger tun, um sich vor solchen Betrügern zu schützen? Zum einen ist es wichtig, dass man laut Vertrag als Eigentümer des Edelmetalls eingetragen wird und nicht nur eine Inhaberschuldverschreibung besitzt. Dann wäre man nämlich bei Bankrott des Anbieters gar nicht abgesichert. Auch 1g-Goldbarren, wie sie bei BWF angepriesen worden, sollte man meiden, denn diese sind sehr unüblich. Der Anbieter sollte transparent sein und man könne im Internet recherchieren, welche Erfahrungen andere Anleger bereits mit dem Anbieter gemacht haben. Unabhängige Vergleichsportale bieten sich da sehr gut an. Darauf können auch Preise verglichen werden. Wenn ein Angebot zu schön um wahr zu sein scheint, besser Finger weg von lassen.
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